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Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV)

gemäß Art. 28 DSGVO

⚠️ Entwurf – bitte anwaltlich prüfen. Dieser AVV wird zwischen der Werkstatt (Verantwortlicher) und der Margency UG (Auftragsverarbeiter) geschlossen und ist Bestandteil der Nutzung von Velqio.

1. Vertragsparteien

Auftraggeber / Verantwortlicher: die Velqio nutzende Werkstatt (nachfolgend „Verantwortlicher").
Auftragnehmer / Auftragsverarbeiter: Margency UG (haftungsbeschränkt), Marktplatz 7, 72379 Hechingen (nachfolgend „Auftragsverarbeiter").

2. Gegenstand und Dauer

Gegenstand ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter im Rahmen der Bereitstellung der Software Velqio. Die Dauer entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags (Nutzung von Velqio).

3. Art, Zweck und Umfang der Verarbeitung

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet Daten ausschließlich zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen (Speicherung und Verarbeitung von Auftrags-, Kunden- und Betriebsdaten der Werkstatt, Kommunikation, Backups, KI-gestützte Textformulierung auf Anforderung).

Kategorien betroffener Personen

Kategorien personenbezogener Daten

4. Weisungsbindung

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, es sei denn, er ist gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet. Weisungen erfolgen in der Regel durch die Nutzung der Softwarefunktionen; darüber hinausgehende Weisungen in Textform.

Ist der Auftragsverarbeiter der Auffassung, dass eine Weisung gegen die DSGVO oder andere Datenschutzvorschriften verstößt, informiert er den Verantwortlichen unverzüglich (Art. 28 Abs. 3 S. 3 DSGVO). Er ist berechtigt, die Durchführung der betreffenden Weisung bis zur Bestätigung oder Änderung durch den Verantwortlichen auszusetzen.

5. Vertraulichkeit

Der Auftragsverarbeiter setzt zur Verarbeitung nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet oder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

6. Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

Der Auftragsverarbeiter trifft geeignete TOM nach Art. 32 DSGVO, insbesondere:

Die aktuelle, ausführliche TOM-Beschreibung wird auf Anfrage bereitgestellt [ggf. verlinken/anhängen].

7. Unterauftragsverarbeiter

Der Verantwortliche stimmt dem Einsatz folgender Unterauftragsverarbeiter zu. Beabsichtigte Änderungen (Hinzuziehung oder Austausch) kündigt der Auftragsverarbeiter mindestens vier Wochen im Voraus in Textform (z. B. per E-Mail oder in der Anwendung) an. Der Verantwortliche kann der Änderung innerhalb dieser Frist aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen; kann keine Einigung erzielt werden, steht dem Verantwortlichen ein Sonderkündigungsrecht zu. Der Auftragsverarbeiter verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter zu denselben Datenschutzpflichten (Art. 28 Abs. 4 DSGVO).

UnterauftragsverarbeiterLeistungOrt
Hetzner Online GmbHHosting / ServerbetriebDeutschland
Anthropic PBCKI-Textformulierung (nur auf Anforderung)USA (SCC/DPF)
IONOS SEE-Mail-VersandDeutschland/EU

8. Unterstützung des Verantwortlichen

Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen im Rahmen des Möglichen bei der Erfüllung von Betroffenenrechten (Art. 15–22 DSGVO) sowie bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und Meldepflichten (Art. 32–36 DSGVO).

9. Meldung von Verletzungen

Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich nach Bekanntwerden.

10. Löschung und Rückgabe

Nach Abschluss der Leistungen löscht der Auftragsverarbeiter die Daten oder gibt sie nach Wahl des Verantwortlichen zurück, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Auf Wunsch wird vor der Löschung ein Datenexport bereitgestellt.

11. Nachweise und Kontrollen

Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen die zur Einhaltung erforderlichen Informationen zur Verfügung und ermöglicht Überprüfungen in angemessenem Rahmen.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Bei Widersprüchen zwischen diesem AVV und dem Hauptvertrag gehen in datenschutzrechtlichen Fragen die Regelungen dieses AVV vor. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

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